Ausbildung

Nautik

Boote, welche Eigentum der ÖWR sind (und solche, die für den ÖWR-Rettungsdienst herangezogen werden) dürfen nur von ÖWR-Mitgliedern, die im Besitz eines gültigen Schiffsführerpatentes und der Selbstfahrgenehmigung sind, geführt werden. Um die Selbstfahrgenehmigung zu erhalten, muss, sofern das Schiffsführerpatent nicht im örtlich zuständigen LV abgelegt wurde, eine Überprüfung durchgeführt werden. Die Ausstellung der Selbstfahrgenehmigung erfolgt durch den Landesverbandsreferenten für Nautik.

Diese Personen sollen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Besitz des ÖWR-Helferscheins
  • 1 Jahr aktiver Bootsdienst
  • Kenntnisse des Motors, sowie der technischen Ausrüstung (Funk, etc.)
  • Seemännisches Verhalten (Knoten, etc.)
  • Richtiges Verhalten bei Bergungen von Personen und Sachen

Da die Bedingungen zum Erwerb des Schifferpatents vom Gesetzgeber aus regional unterschiedlich sind, können nur die Landesnautiker des jeweiligen ÖWR-Landesverbandes detaillierte Auskünfte darüber geben.

Der genaue Wortlaut der Prüfungsbestimmungen ist den Nautik-Richtlinien der ÖWR zu entnehmen.